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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB für Firmenkunden

 

 

 

AGB für Privatkunden

Gültig ab 23.03.2023

§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unserer Firma, Hans Kiesling GmbH & Co KG, Bremerhaven. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch unsere Annahme des Auftrages nicht anerkannt. Der Besteller erklärt durch die Annahme der von uns gelieferten Ware sein Einverständnis mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Vereinbarungen, die unsere Vertreter treffen, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Willenserklärungen des Bestellers, durch die Rechte begründet oder ausgeschlossen werden sollen, insbesondere Widersprüche sind nur gültig, wenn sie in Textform abgegeben werden.
 
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote gelten grundsätzlich für das Inland der Bundesrepublik Deutschland. Eine ausländische Bestellung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
 An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor – auch in elektronischer Form. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, die vom Besteller als vertraulich bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Alle Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung in Textform freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf an Dritte bleibt vorbehalten.
 
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote gelten grundsätzlich für das Inland der Bundesrepublik Deutschland. Eine ausländische Bestellung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor – auch in elektronischer Form. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, die vom Besteller als vertraulich bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Alle Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung in Textform freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf an Dritte bleibt vorbehalten.

§ 3 Preise
Es gelten unsere jeweiligen Listenpreise im Zeitpunkt der Lieferung des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich ab Lager Bremerhaven, zuzüglich Verpackung und Versand, siehe § 5.
 
§ 4 Lieferzeiten
Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind möglich.
 
§ 5 Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten von uns berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern wir nicht Kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Die Hingabe von Wechseln und Schecks gilt erst nach entsprechender Einlösung als Zahlung.
Grundsätzlich ist der Besteller nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Art und Weise aus seinem Besitz zu entlassen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns gegenüber Pfändungen unverzüglich anzuzeigen.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung des unter einem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt, wenn er uns alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird der Gegenstand unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird der Gegenstand vom Besteller nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht uns gehörenden Gegenständen veräußert, so tritt der Besteller die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes des Gegenstands mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
 
Der Gegenstand entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) er nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) er nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird
 
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht der Gegenstand nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) er nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Gegenständen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art des Gegenstandes und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
 c) wenn er nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn er nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen des Gegenstandes setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des Gegenstandes von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich des Gegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an dem Gegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie den Gegenstand an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem der nachgebesserte oder ersetzte Gegenstand dem Besteller übergeben wurde.

§ 8 Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


 

 

 

AGB für Firmenkunden

Gültig ab 23.03.2023

§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unserer Firma, Hans Kiesling GmbH & Co KG, Bremerhaven. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch unsere Annahme des Auftrages nicht anerkannt. Der Besteller erklärt durch die Annahme der von uns gelieferten Ware sein Einverständnis mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle von Werkverträgen gelten unsere Geschäftsbedingung für Arbeitsaufträge.
Alle Vereinbarungen, die unsere Vertreter treffen, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Willenserklärung des Bestellers, durch die Rechte begründet oder ausgeschlossen werden sollen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgegeben werden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote gelten grundsätzlich für das Inland der Bundesrepublik Deutschland. Eine ausländische Bestellung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor – auch in elektronischer Form. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Wir verpflichten uns, die vom Besteller als vertraulich bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
 
Alle Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung in Textform freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf an Dritte bleibt vorbehalten.
 
§ 3 Preise
Es gelten unsere jeweiligen Listenpreise zum Zeitpunkt der Lieferung des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich ab Lager Bremerhaven, zuzüglich Verpackung und Versand, siehe § 5.

§ 4 Lieferzeiten
Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind möglich

§ 5 Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten von uns berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern wir nicht Kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet sind.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Besteller sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat.
Die Hingabe von Wechseln und Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung durch den Besteller nicht erfolgt ist. Grundsätzlich ist der Besteller nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Art und Weise aus seinem Besitz zu entlassen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns gegenüber Pfändungen unverzüglich anzuzeigen.
Besteller, bei denen es sich um Wiederverkäufer handelt, sind im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verkaufen.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung des unter einem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt, wenn er uns alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird der Gegenstand unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird der Gegenstand vom Besteller nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht uns gehörenden Gegenständen veräußert, so tritt der Besteller die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes des Gegenstands mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung und/oder Leistung bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, Bauwerke und Sachen für Bauwerke, § 445 b BGB, Rückgriffsanspruch, und § 634a Absatz 1 BGB, Baumängel, längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung des Gegenstandes ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt unsere Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir den Gegenstand, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil unsere Leistung/von uns gelieferter Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
 
§ 8 Anwendbares Recht, salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

 



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